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Alle Anträge und Rechtsberatungen werden von unseren Anwälten durchgeführt

Alle Anträge und Rechtsberatungen werden von unseren Anwälten durchgeführt

Sie denken über einen Umzug nach Österreich nach? Unsere Experten begleiten Sie durch den Prozess und sorgen für einen reibungslosen Start in Ihr neues Zuhause. So können wir Ihnen helfen:

Umfassende Unterstützung bei Bewilligungen: Unsere erfahrenen Anwälte des Immigration Teams kümmern sich um alle Anträge und bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Egal, ob Sie in Österreich leben, arbeiten oder studieren möchten, wir helfen Ihnen, sich in der komplexen Bürokratie zurechtzufinden und die richtigen Dokumente bereitzustellen.

Unterschiedliche Bewilligungen: Österreich bietet eine Vielzahl verschiedener Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligungen sowie Anmeldungen für EU-/EWR-/Schweizer-Bürger sowie Drittstaatsangehörige. Von Fachkräften bis zu Forschern, von Studenten bis zu Familienangehörigen – wir helfen Ihnen bei der Auswahl und der Beantragung jener Bewilligung, die am besten zu Ihrer Situation passt.

Fachkundige Beratung durch Experten: Unsere Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse der verschiedenen in Österreich verfügbaren Bewilligungsarten. Mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung werden wir Sie unterstützen, den Prozess reibungslos zu durchlaufen und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Optimierter Prozess: Wir kümmern uns um jeden Aspekt des Antragstellung, vom Sammeln der erforderlichen Dokumente bis zum Einreichen der Anträge in Ihrem Namen. Unser Ziel ist es, den Einwanderungsprozess für Sie so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten.

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Wir freuen uns, Sie, Ihre Angestellten oder Ihre Familien sowohl bei Erstanträgen als auch bei Verlängerungen Ihrer Bewilligungen zu betreuen. Hier finden Sie einige der gängigsten Bewilligungen und Anmeldungen:

Rot-Weiss-Rot Karte: Fachkräfte in Mangelberufen
  • Antragssteller müssen bei der Beantragung dieser Bewilligung ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen.
  • Das Bundesministerium bewertet jährlich den Bedarf des Arbeitsmarktes und veröffentlicht die Liste der Mangelberufe, in welcher jene Berufe aufgelistet sind, die in Österreich stark nachgefragt sind.
  • Eine Spezialisierung auf einen dieser Bereiche erhöht Ihre Chancen auf eine Arbeitserlaubnis, allerdings ist eine berufsspezifische Ausbildung in der Regel obligatorisch.
Rot-Weiss-Rot Karte Sonstige Schlüsselkräfte
  • Antragssteller müssen bei der Beantragung dieser Bewilligung ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen.
  • Diese Bewilligung wird für eine Vielzahl an Berufen verwendet.
  • Sie wird an Fachkräften mit Berufsausbildung und mehrjähriger Erfahrung in ihrem Fachgebiet ausgestellt.
Rot-Weiss-Rot Besonders Hochqualifizierte
  • Antragssteller müssen bei der Beantragung dieser Bewilligung ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen.
  • Zulassungskriterien:
    • langjährige Berufserfahrung bzw. Erfahrung in einer Führungsposition;
    • Akademische Laufbahn mit Habilitation oder PhD oder im Bereich Forschung;
    • Qualifizierte Spezialisten und Forscher in verschiedenen Bereichen, speziell in Mathematik, Informatik Naturwissenschaften und Technik (MINT).
  • Bitte beachten Sie: Hochqualifizierte Arbeitskräfte können speziell zum Zweck der Arbeitssuche mit einem 6-monatigen befristeten Arbeitssuche-Visum nach Österreich einreisen – wir beraten Sie gerne zu dieser Art von Visum.
Blaue Karte EU
  • Antragssteller müssen bei der Beantragung dieser Bewilligung ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen.
  • Ähnlich wie die Rot-Weiss-Rot Karte zielt diese Karte darauf ab, qualifizierte Fachkräfte zu erreichen.
  • Hochschulbildung und weitere Kriterien sind obligatorisch, wie auch das Erfüllen eines Mindesteinkommens. 
Rot-Weiss-Rot-Plus Familienangehörige
  • Familienangehörige (Ehepartner, eingetragene Partner und minderjährige Kinder) von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot-Karte können diesen Aufenthaltstitel beantragen.
  • Sie ermöglicht Familienangehörigen den Nachzug zum Hauptantragsteller nach Österreich.
  • Der Vorteil dieser Karte besteht darin, daß sie es Familienangehörigen wie Ehepartnern oder eingetragenen Partnern ermöglicht, für jedes Unternehmen in Österreich zu arbeiten (ohne Einschränkung hinsichtlich der Art der Tätigkeit oder Branche).
Aufenthaltsbewilligung Student
  • Für ein Studium in Österreich ist ein Zulassungsbescheid einer anerkannten Bildungseinrichtung erforderlich; die spezifischen Voraussetzungen und das Bewerbungsverfahren hängen von der Art des angestrebten Studiengangs ab.
  • Studierende aus Ländern außerhalb der EU benötigen in der Regel eine Beschäftigungsbewilligung während des Studiums in Österreich.
Rot-Weiss-Rot Karte Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule oder Fachhochschule
  • Absolventen österreichischer Universitäten und Hochschulen können in Österreich eine Beschäftigung suchen, mit der Möglichkeit, ihren Aufenthaltstitel in eine Rot-Weiß-Rot-Karte umzuwandeln.
  • Es ist erforderlich, ein Studium in Österreich nachzuweisen, das den erfolgreichen Abschluss eines Diplomstudiums, zumindest des zweiten Studienabschnitts, eines Bachelorstudiums, eines Masterstudiums oder eines Doktoratsstudiums, beinhaltet.
Aufenthaltsbewilligung Forscher
  • Diese Aufenthaltsbewilligung gilt für Personen, die an einer der akkreditierten Forschungseinrichtungen in Österreich forschen oder wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben. Sie kann für ein bestimmtes Forschungsprojekt oder eine bestimmte wissenschaftliche Einrichtung erteilt werden.
ICT Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
  • Diese Aufenthaltsbewilligung ist für Arbeitnehmer, die für eine Funktion oder ein Projekt nach Österreich entsandt werden (1-3 Jahre), wobei der Hauptarbeitgeber in einem anderen Land ansässig ist.
Familienangehörige eines EU Bürgers oder eines Österreichischen Staatsbürgers
  • Als Ehepartner eines österreichischen oder EU Bürgers haben Sie möglicherweise Anspruch auf diese Bewilligung.
  • Für Drittstaatsangehörige, deren Partner EU-Bürger sind, ist das Antragsverfahren in der Regel unkomplizierter als für die Partner österreichischer Staatsbürger (da sich ihr Verfahren an den Richtlinien und Vorschriften der EU orientiert, während letztere der nationalen Einwanderungspolitik folgen).
Niederlassungsbewilligung Erwerb
  • Für bestimmte Sonderfälle der unselbständigen Erwerbstätigkeit in Österreich kann eine „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle der unselbständigen Erwerbstätigkeit“ erteilt werden. Dies gilt etwa für ausländische Medienreporter, Universitätsprofessoren oder Lehrer an internationalen Schulen.
Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerb
  • Für Personen, die erwägen, ohne Beschäftigung in Österreich zu leben oder in den Ruhestand zu gehen.
  • Diese Niederlassungsbewilligung ermöglicht Ihnen, unabhängig in Österreich zu leben, ohne erwerbstätig zu sein.
  • Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie durch Ersparnisse oder regelmäßiges Einkommen aus anderen Quellen finanziell unabhängig sind und über eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung verfügen.
EU Anmeldebescheingiung für EU / EWR und Schweizer Staatsbürger
  • Das Verfahren ist im Allgemeinen einfacher als für Drittstaatsangehörige, allerdings müssen EU-, EWR- und Schweizer Bürger dennoch einen Anmeldeprozess durchlaufen, wenn sie einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten planen.
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